Die Kliffe von Duino wurden durch das Nationalgesetz Nr. 442/1971 (Gesetz Belci) als Gebiet mit hohem Naturwert eingestuft und somit als Schutzgebiet vorgeschlagen.
Im Jahre 1978 wurden die Kliffe in das vom allgemeinen städtischen Regionalplan (PURG) vorgesehene Schutzgebiet „F.4 Küstenstrich“ aufgenommen. Der Plan, der derzeit umgesetzt bleibt, sah die Schaffung von 76 Schutzgebieten und 14 Naturschutzparks in der Region vor.
Durch Art. 49 des Regionalgesetzes Nr.42 von 1996 wurde das Naturschutzgebiet der Kliffe von Duino eingerichtet, welches das bereits im Gesetz Belci ausgewiesene Gebiet umfasst. Nach Art.3 des Regionalgesetzes 42/96 besteht ein regionales Naturschutzgebiet aus einem Gebiet mit großem Naturreichtum, in dem die Erhaltungsziele vorrangig sind. In Art. 55 desselben Gesetzes wurde ebenso die Schaffung eines nationalen bzw. internationalen Naturschutzgebietes des Karstes vorgesehen, welches auch das Regionale Naturschutzgebiet der Kliffe von Duino umschließen soll.
Das Regionale Naturschutzgebiet der Kliffe von Duino wurde außerdem gemeinsam mit dem Landstreifen der Bucht von Sistiana als Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen. Die GGB sind in der Europäischen Richtlinie 92/43 vorgesehen, wonach die Mitgliedstaaten der Union innerhalb ihrer Grenzen jene Gebiete erkennen sollen, in denen die in der Richtlinie genannten Tier- und Pflanzenarten bzw. Lebensräume vorkommen. Die Erhaltung dieser Arten und Lebensräume ist ein vorrangiges Ziel auf europäischer Ebene. Die Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung gehören zum europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Die Kliffe von Duino wurden in dieses Netz aufgenommen, weil sie das einzige Beispiel für hohe Kliffe an der Nordküste der italienischen Adria, sowie den einzigen Lebensraum auf der Welt der endemischen Pflanze Centaurea kartschiana darstellen.
Was die Fauna angeht, nisten in den Kliffen verschiedene Vogelarten, die sich hier an der biogeographischen Grenze ihres Verbreitungsgebietes befinden, wie der Samtkopfgrasmücke (Sylvia melanocephala), der Weißbartgrasmücke (Sylvia cantillans) und die Blaumerle (Monticola solitarius). Auch für die Europäische Katznatter (Telescopus fallax) sind die Kliffe von Duino das westlichste Verbreitungsgebiet. Das Betreten des Naturschutzgebietes im Abschnitt zwischen dem Rilkeweg und dem Meeresufer ist seit 1984 durch einige vom Bürgermeister der Gemeinde Duino – Aurisina erlassene Verordnungen verweigert. Damit wurden eine Reihe von Verboten verhängt, wie z. B. das absolute Fahrverbot, das Verbot die Wildfauna rund um den Wanderweg zu stören, das Verbot Hunde frei laufen zu lassen und das Verbot Radiogeräte oder andere Geräte im Kiefernwald von Duino zu benutzen.
Die Verordnung des Naturschutzgebietes der Kliffe von Duino wurde im Amtsblatt der Region Friaul Julisch Venetien Nr. 1 vom 02.01.2020 veröffentlicht.